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Erstes Gerichtsurteil zu Fillerbehandlungen

Erster Prozess gegen eine Kosmetikerin und Influencerin wegen Körperverletzung durch Fillerbehandlungen: Im Landgericht Bochum wurde das Urteil gegen 29-jährige Kosmetikerin ausgesprochen. Sie war in 36 Fällen der schweren Körperverletzung und des Betruges angeklagt.

Das Gericht bestätigte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die Angeklagte habe ästhetische Behandlungen ohne erforderliche Qualifikationen durchgeführt und verurteilte die junge Frau zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren sowie einer Geldstrafe von 36.000 Euro.

Was steckt dahinter? Schon länger fordert beispielsweise die Deutsche Gesellschaft für ästhetische Botulinum- und Fillertherapie e.V. (DGBT), dass Fillerbehandlungen mit Hyaluronsäure ausschließlich von approbierten Ärztinnen und Ärzten mit spezieller Fortbildung ausgeführt werden dürfen. Allerdings ist auch ein Doktortitel allein keine Garantie für gute Ergebnisse. Viel wichtiger sind in diesem Zusammenhang die qualifizierte Fort- und Weiterbildung, anatomische Kenntnisse, fundierte Erfahrungen im Umgang mit Fillern und ein ausgeprägtes ästhetisches Empfinden.

Spätfolgen von Fillerbehandlungen

Auch Ärzte warnen: Durch falsch injizierte Filler von unqualifizierten Behandeln könne es zu Entzündungen oder Embolien (Gefäßverschlüssen) kommen. Selbst eine Erblindung als Spätfolge sei möglich (wir haben bereits berichtet).

Bis jetzt besteht die einzige Möglichkeit auf die Komplikationen zu reagieren nur darin, das Gegenmittel Hyaluronidase zu verwenden. Dieses Mittel wiederum darf nur von Ärzten eingesetzt werden. Aber auch Hyaluronidase garantiert keinen absolut sicheren Erfolg bei gravierenden Komplikationen.

Achtung Billigfiller!

Das Problem liegt aber nicht nur an unqualifizierten Behandeln. Denn solange jeder, also auch Kosmetikerinnen oder Frisöre, Hyaluron einfach online bestellen können, solange werden sie auch Fillerbehandlungen durchführen.

Leider ist der Markt an ungeprüften Billigfillern (medizinische CE- oder FDA-Zulassung) schier unüberschaubar. Vor allem aus Fernost stammen zurzeit besonders viele schlechte Filler. Deshalb fordert die DGBT außerdem die umfassende Verschreibungspflicht für Hyaluronsäure Filler, so wie es das Gesetzt für die Anwendung von Botulinumtoxin (Botox) festgelegt hat. Das Nervengift ist als verschreibungspflichtiges Arzneimittel zugelassen.

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Fazit: Also unbedingt für Fillerbehandlungen nur zum dafür ausgewiesen Spezialisten! Und: mindestens genauso wichtig ist die Wahl eines Qualitätsfillers!

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